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Uckermark - "Blühende Landschaft im Osten"
In Preußen wurden ab 1796 Chausseehäuser für die Chausseegeldeinnehmer und Chausseewärter an den neu angelegten Kunststraßen (Chausseen) erbaut. Die Chausseehäuser standen dicht an der Fahrbahn, möglichst mit Einblick in die Chaussee. Der davor angebrachte Schlagbaum wurde erst nach Zahlung des Wegegelds geöffnet. Letzteres diente der Refinanzierung des Chausseebaus und sollte die Kosten für den Unterhalt der Chausseen decken, in dem Wegegeld an Schlagbäumen eingenommen wurde. Am 31. Dezember 1874 wurden in Preußen die staatlichen Chausseegebühren abgeschafft, so dass die Chausseehäuser ihre Funktion verloren und die Bewohner meist auszogen. Die Privat-, Kreis- und Aktienchausseen erhoben noch bis ins frühe 20. Jahrhundert Chausseegebühren, und deren Chausseehäuser blieben folglich auch solange bewohnt. Datenquelle: Wikipedia/Chausseehaus
In der Stettiner Straße gibt es ein weiteres Chausseehaus.
Am Beginn der Heinrichshofer Straße (13a), 100 m entfernt an einem kleinen Seitenweg, liegt der unter Denkmalschutz stehende Jüdische Friedhof der Stadt Gartz (Oder). Der Friedhof wurde um 1880 angelegt und bis 1935 für Beisetzungen genutzt. In der Zeit vom Dritten Reich wurde er 1938 teilweise verwüstet. Seit 1988 erfolgt wieder eine Pflege der Grabstätte.
Beidseitig entlang der Heinrichshofer Straße in Gartz (Oder) stehen Einzelgehöfte. Ab Ortsausgang führt die L 27 über Hohenselchow nach Casekow. An der Straße liegt der Ausbau Gartz und die Wohnplätze vom Heinrichshofer Ausbau.